Pass für Geringverdiener Erteilung

    Sozialpass beantragen

    Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    32.3.2 Wohngeld

    Aktuelles

    Formulare und Hinweise Wohngeldformulare Antrag auf einen Kultur- und Sozialpass Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Wohngeld

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4535(Leitende Sachbearbeitung)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4540

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4541

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4533

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4542(Buchstabenbereich: A, G, I, M, N, S, T)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4531

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4532

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4545

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4543(Buchstabenbereich: B, D, E, F, H, J, L, Z)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4539

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4544

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4534(Buchstabenbereich: C, K, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y)

    Fax: +49 3834 8536-4103

    E-Mail: wohngeld@greifswald.de

    Formulare

    Stichwörter

    Wohngeld, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass

    Für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    Allgemein:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes, z.B. Meldebescheinigung
    • aktuelles Passbild (Namen auf der Rückseite schreiben)

    Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag:

    • einen aktuellen Leistungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Berechnungsbögen

    Bei Student*innen und volljährige Schüler*innen:

    • einen gültigen Studenten- oder Schülerausweis

    Bei Auszubildende, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende:

    • einen entsprechend gültigen Vertrag

    Bei Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

    • gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung

    Bei Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz

    • aktueller Bescheid über die Asylbewerberleistung

    Bei Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern

    • Geburtsurkunde je Kind
    • Ggfs. Bescheid über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss

    Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern

    • Geburtsurkunde je Kind

    Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten

    • Entsprechenden Nachweis

    Schwerbehinderte Menschen:

    • Nachweis über den Grad der Schwerbehinderung

    Für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    Allgemein:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes, z.B. Meldebescheinigung
    • aktuelles Passbild (Namen auf der Rückseite schreiben)

    Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag:

    • einen aktuellen Leistungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Berechnungsbögen

    Bei Student*innen und volljährige Schüler*innen:

    • einen gültigen Studenten- oder Schülerausweis

    Bei Auszubildende, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende:

    • einen entsprechend gültigen Vertrag

    Bei Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

    • gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung

    Bei Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz

    • aktueller Bescheid über die Asylbewerberleistung

    Bei Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern

    • Geburtsurkunde je Kind
    • Ggfs. Bescheid über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss

    Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern

    • Geburtsurkunde je Kind

    Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten

    • Entsprechenden Nachweis

    Schwerbehinderte Menschen:

    • Nachweis über den Grad der Schwerbehinderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass

    Den Kultur- und Sozialpass erhalten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllem:

    • Hauptwohnsitz in Greifswald

    und 

    • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz
    • Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
    • Student*innen
    • Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
    • Auszubildende
    • Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
    • Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
    • Volljährige Schüler*innen
    • Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten nach Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
    • Bundesfreiwilligendienstleistende
    • Jugendfreiwilligendienstleistende
    • Schwerbehinderte Menschen
    • Bezieher*innen von Kinderzuschlag

    Den Kultur- und Sozialpass erhalten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllem:

    • Hauptwohnsitz in Greifswald

    und 

    • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz
    • Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
    • Student*innen
    • Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
    • Auszubildende
    • Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
    • Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
    • Volljährige Schüler*innen
    • Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten nach Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
    • Bundesfreiwilligendienstleistende
    • Jugendfreiwilligendienstleistende
    • Schwerbehinderte Menschen
    • Bezieher*innen von Kinderzuschlag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass

    Damit Sie den Kultur- und Sozialpass erhalten können, ist ein Antrag notwendig:

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und Unterlagen für den Antrag nötig sind
    • Achten Sie darauf, dass Sie ein aktuelles Passbild von allen anspruchsberechtigten Personen haben
    • Schreiben Sie die Namen auf die Rückseite des Passbildes
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kultur- und Sozialpass in der Regel sofort

    Damit Sie den Kultur- und Sozialpass erhalten können, ist ein Antrag notwendig:

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und Unterlagen für den Antrag nötig sind
    • Achten Sie darauf, dass Sie ein aktuelles Passbild von allen anspruchsberechtigten Personen haben
    • Schreiben Sie die Namen auf die Rückseite des Passbildes
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kultur- und Sozialpass in der Regel sofort

    Fristen

    Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass

    Die Gültigkeitsdauer des Kultur- und Sozialpasses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Eine vorgeschriebene Frist zur Antragstellung gibt es nicht.

    Die Gültigkeitsdauer des Kultur- und Sozialpasses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Eine vorgeschriebene Frist zur Antragstellung gibt es nicht.

    Kosten

    Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass

    Keine.

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Kultur und Sozialpass, Familiennachlass, Familienpass, KuS, Vergünstigungen, Kulturpass, Warnowpass, Schwerin Card, Vergünstigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)