Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
32.3.2 Wohngeld
Aktuelles
Formulare und Hinweise Wohngeldformulare Antrag auf einen Kultur- und Sozialpass Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Wohngeld
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4535(Leitende Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4540
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4541
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4533
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4542(Buchstabenbereich: A, G, I, M, N, S, T)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4531
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4532
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4545
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4543(Buchstabenbereich: B, D, E, F, H, J, L, Z)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4539
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4544
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4534(Buchstabenbereich: C, K, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y)
Fax: +49 3834 8536-4103
E-Mail: wohngeld@greifswald.de
Formulare
Antrag auf einen Kultur- und Sozialpass
Stichwörter
Wohngeld, Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Allgemein:
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, z.B. Meldebescheinigung
- aktuelles Passbild (Namen auf der Rückseite schreiben)
Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag:
- einen aktuellen Leistungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Berechnungsbögen
Bei Student*innen und volljährige Schüler*innen:
- einen gültigen Studenten- oder Schülerausweis
Bei Auszubildende, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende:
- einen entsprechend gültigen Vertrag
Bei Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung
Bei Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- aktueller Bescheid über die Asylbewerberleistung
Bei Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
- Ggfs. Bescheid über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten
- Entsprechenden Nachweis
Schwerbehinderte Menschen:
- Nachweis über den Grad der Schwerbehinderung
Für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Allgemein:
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, z.B. Meldebescheinigung
- aktuelles Passbild (Namen auf der Rückseite schreiben)
Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag:
- einen aktuellen Leistungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Berechnungsbögen
Bei Student*innen und volljährige Schüler*innen:
- einen gültigen Studenten- oder Schülerausweis
Bei Auszubildende, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende:
- einen entsprechend gültigen Vertrag
Bei Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung
Bei Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- aktueller Bescheid über die Asylbewerberleistung
Bei Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
- Ggfs. Bescheid über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten
- Entsprechenden Nachweis
Schwerbehinderte Menschen:
- Nachweis über den Grad der Schwerbehinderung
Voraussetzungen
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Den Kultur- und Sozialpass erhalten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllem:
- Hauptwohnsitz in Greifswald
und
- Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz
- Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Student*innen
- Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- Auszubildende
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Volljährige Schüler*innen
- Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten nach Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Jugendfreiwilligendienstleistende
- Schwerbehinderte Menschen
- Bezieher*innen von Kinderzuschlag
Den Kultur- und Sozialpass erhalten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllem:
- Hauptwohnsitz in Greifswald
und
- Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz
- Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Student*innen
- Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- Auszubildende
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Volljährige Schüler*innen
- Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten nach Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Jugendfreiwilligendienstleistende
- Schwerbehinderte Menschen
- Bezieher*innen von Kinderzuschlag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Verfahrensablauf
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Damit Sie den Kultur- und Sozialpass erhalten können, ist ein Antrag notwendig:
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und Unterlagen für den Antrag nötig sind
- Achten Sie darauf, dass Sie ein aktuelles Passbild von allen anspruchsberechtigten Personen haben
- Schreiben Sie die Namen auf die Rückseite des Passbildes
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kultur- und Sozialpass in der Regel sofort
Damit Sie den Kultur- und Sozialpass erhalten können, ist ein Antrag notwendig:
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und Unterlagen für den Antrag nötig sind
- Achten Sie darauf, dass Sie ein aktuelles Passbild von allen anspruchsberechtigten Personen haben
- Schreiben Sie die Namen auf die Rückseite des Passbildes
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kultur- und Sozialpass in der Regel sofort
Fristen
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Die Gültigkeitsdauer des Kultur- und Sozialpasses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Eine vorgeschriebene Frist zur Antragstellung gibt es nicht.
Die Gültigkeitsdauer des Kultur- und Sozialpasses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Eine vorgeschriebene Frist zur Antragstellung gibt es nicht.
Kosten
Hinweise für Greifswald: UHGW Kultur- und Sozialpass
Keine.
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013
Stichwörter
Kultur und Sozialpass, Familiennachlass, Familienpass, KuS, Vergünstigungen, Kulturpass, Warnowpass, Schwerin Card, Vergünstigung