Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschaden melden

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

    Zuständigkeit

    je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Straßen und Nebenanlagen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 66

    18369 Zingst

    Hausanschrift

    Hanshäger Strasse 1

    18374 Zingst

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038232 81058

    Fax: 038232 81031

    E-Mail: ordnungsamt-siewert@zingst.de

    Kontaktperson

    • Herr Marko Mohr

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE03 1505 0500 0000 0006 04

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE89 1309 1054 0002 6872 40

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer kommen über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz aus in die Gemeindeverwaltung.

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine
    wünschenswert: Lageplan 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Gemeindestraße, Schlaglöcher, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Ortschaftsstraße, Gehwegschaden, Radwegschaden, Straßenschäden, Schlagloch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de