Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Ansprechpartner
Einwohnerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  08:00 - 16:00 Uhr Dienstag  08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00 - 16:00 Uhr Freitag  08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0395 555-1111
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Führerschein Ausstellung International LK MSE
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
Übersetzung, Führerschein, Internationaler Führerschein, Ausland, international, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, International, Pariser Abkommen