Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Ansprechpartner

    Einwohnerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 16:00 Uhr Dienstag  08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00 - 16:00 Uhr Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0395 555-1111

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021 (von: Demmin, Jette)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Demmin, Jette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Führerschein Ausstellung International LK MSE

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
    • EU-Führerschein
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
    • EU-Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Übersetzung, Führerschein, Internationaler Führerschein, Ausland, international, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, International, Pariser Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)