Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

    Online-Dienst

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    ID: L100027_124298177

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    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Linow, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Formulare

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    Abnahme der Ortskenntnisprüfung (Antrag inkl. Hinweise)

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

    • Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
    • Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
    • Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr
    • Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
    • Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
    • Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr

    Voraussetzungen

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

     Im Landkreis Ludwigslust- Parchim beträgt circa 2 Wochen.

     Im Landkreis Ludwigslust- Parchim beträgt circa 2 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

    Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (202.1): 34,50 EUR
    Gesamt: 43,90 EUR

    Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
    Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
    Eidesstattliche Versicherung (256): 30,70 EUR
    Gesamt: 68,70 EUR
    Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt = 38,00 EUR).

    Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
    Gesamt: 38,00 EUR

    Weitere mögliche Kosten:

    • Porto für Expressbestellung:  10,50 EUR

    Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (202.1): 34,50 EUR
    Gesamt: 43,90 EUR

    Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
    Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
    Eidesstattliche Versicherung (256): 30,70 EUR
    Gesamt: 68,70 EUR
    Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt = 38,00 EUR).

    Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
    Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
    Gesamt: 38,00 EUR

    Weitere mögliche Kosten:

    • Porto für Expressbestellung:  10,50 EUR

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxiführerschein, Busführerschein, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)