Kraftfahrzeug Meldung Verkauf

    Kraftfahrzeug - Verkauf melden

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
    Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
    Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

    Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde Bühl (Zulassungsbehörde Bühl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hasengarten 1

    77815 Bühl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3260

    Fax: 07222 381 3269

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zulassungsbehörde Rastatt (Zulassungsbehörde Rastatt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Wiesen 6

    76437 Rastatt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381-3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zulassungsbehörde Gaggenau (Zulassungsbehörde Gaggenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 71

    76571 Gaggenau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Termine nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381 3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
    • gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)

    Was Sie benötigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und was das kostet, erfahren Sie unter „Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)“.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihr Auto verkauft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.
    Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.
    Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.
    Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.

    Hinweis: Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
    Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
    Legen Sie diesen möglichst vollständig ausgefüllt der Zulassungsbehörde vor.

    Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

    Fristen

    sofort

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en