Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswertermittlung beantragen

    Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

    Beschreibung

    Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

    • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
    • unbebaute Grundstücke
    • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
    • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
    • Eigentumswohnungen

    In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gunningen (Gemeinde Gunningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Lieferanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine sind gerne nach Vereinbarung möglich. Schließzeiten durch Urlaub etc. werden gesondert angezeigt. In besonders dringenden Fällen können Sie sich zu den üblichen Öffnungszeiten an unsere Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, Tel. 07425 25-0 wenden.) Mo 10:00 - 13:00 Uhr Di 10:00 - 13:00 Uhr Mi geschlossen Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gunningen.de

    Fax: 07424 9400039

    Telefon Festnetz: 07424 9400030

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

    Voraussetzungen

    Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

    • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
    • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
    • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
    • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
    • Gerichte und Justizbehörden

    Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

    Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.

    Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

    Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

    Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

    • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
    • die rechtlichen Gegebenheiten
      Dazu zählen:
      • der Entwicklungszustand
      • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
      • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
      • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
    • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
      • Grundstücksgröße
      • Grundstücksgestalt
      • Bodenbeschaffenheit
      • Bebauung
    • die Lage des Grundstücks

    Fristen

    Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de