Grundstückswert Ermittlung

    Verkehrswertgutachten beantragen

    Hinweise für Besigheim

    Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf, in Nachlassangelegenheiten, bei Vermögensauseinandersetzungen in Scheidungssachen, Zwangsversteigerungen aber auch in anderen Lebenslagen von Bedeutung.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf, in Nachlassangelegenheiten, bei Vermögensauseinandersetzungen in Scheidungssachen, Zwangsversteigerungen aber auch in anderen Lebenslagen von Bedeutung.

    Diese Tätigkeit gehört zu den zentralen Aufgaben eines Gutachterausschusses. Die Grundlage dafür bilden die Kennzahlen aus der Kaufpreissammlung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.zgg-bw.de.

    Gegenstand einer Verkehrswertermittlung können sein:

    • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
    • unbebaute Grundstücke
    • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
    • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
    • Eigentumswohnungen

     

    Auch freie Sachverständige und andere Stellen können mit der Verkehrswertermittlung von Immobilien beauftragt werden.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim (Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 250

    Fax: 07143 8078 261

    E-Mail: gutachterausschuss@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    • handschriftlich unterzeichneter Antrag des Berechtigten
    • ggfs. Nachweise über die Antragsberechtigung, soweit Sie nicht grundbuchrechtlicher Eigentümer sind

    Alle Unterlagen können digital über service-bw eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss erfordert einen schriftlichen Antrag.

    Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer
    • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Bevollmächtigte, Erben, gesetzliche Betreuer)
    • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
    • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
    • Gerichte und Justizbehörden

    Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Besigheim

    Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. [Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Der Antrag zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu richten. Im Antrag muss die Antragsberechtigung dargelegt und ggfs. Nachweise beigefügt werden. Im Antrag ist genau anzugeben, welches Objekt bewertet werden soll.

    Nach Eingang Ihres Antrags vereinbart der Sachverständige der Geschäftsstelle mit Ihnen i.d.R. einen Termin zur Erstbesichtigung vor Ort. An einem zweiten und letzten Vor-Ort-Termin, dem Sitzungstag , machen sich die Gutachter des Beschlussgremiums dann ein eigenes Bild von der zu bewertenden Immobilie. In der sich direkt anschließenden nichtöffentlichen Sitzung legt das Gutachtergremium sodann den Verkehrswert fest.

     

    Wichtiger Hinweis bei zu bewertenden Gebäuden/Wohnungen:

    Die Mitglieder des Gutachterausschusses sowie der Sachverständige der Geschäftsstelle müssen das Grundstück/Gebäude/die Wohnung zur Vorbereitung des Gutachtens betreten können. Stimmen Sie sich als Antragsteller daher rechtzeitig mit dem Eigentümer oder dem Wohnungsinhaber ab.

     

     Das beschlossene Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form. Darin werden ausführlich alle wertrelevanten Faktoren benannt und die Höhe des Verkehrswerts nachvollziehbar dargelegt. Soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, haben Gutachten keine bindende Wirkung gegenüber Dritten.

     

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Besigheim

    In der Regel erhalten Sie das ausgefertigte Gutachten innerhalb von 2 Wochen nach der beschließenden Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Erstattung von Gutachten ist gebührenpflichtig.

    Die Höhe der Gebühr ist in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Besigheim festgelegt und bemisst sich nach dem Verkehrswert. Näheres dazu finden Sie hier.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de