Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Loßburg

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Hinweise für Loßburg

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100022_9d92cf9450db740500496f4117a8dc6845f18058e8c5712cdb0b64814e2de758

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 50

    72290 Loßburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@lossburg.de

    Telefon Festnetz: +49 7446 95040

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Loßburg

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Loßburg

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Loßburg

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Loßburg

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Loßburg

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    Hinweise für Loßburg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Loßburg

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Loßburg

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Die Kosten einer Meldebescheinigung bei der Gemeinde Loßburg betragen 5,00€.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Loßburg

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en