Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
Hinweise für Wertheim
Beschreibung
Hinweise für Wertheim
Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem H-Kennzeichen (zum Beispiel: TBB-A20H) oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen (zum Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.
Ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen kann uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Ein Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen darf hingegen nur:
- an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen, wozu auch die Anfahrt zu und die Abfahrt von solchen Veranstaltungen zählen
- Probe- und Überführungsfahrten durchführen
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sein müssen, zugeteilt werden. Dabei dürfen nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig mit diesem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Für ein H-Kennzeichen:
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf H-Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- die bestehenden Kennzeichen
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist
- Im Zusammenhang mit der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel: zusätzlich siehe => Link: Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel
- Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter
- Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter
Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
- Formloser Antrag mit Angabe der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen verwendet werden sollen
- Nachweis der technischen Fahrzeugdaten
- Polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu beantragen ist
- Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
- Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
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- Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis
- Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs, das die Eigenschaft als Oldtimer bestätigt
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Folgt.
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Fristen
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Keine.
Kosten
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Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
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Für eine H-Zulassung:
- Zulassungsantrag mit Angabe H-Kennzeichen
- SEPA Lastschriftmandat
Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
- SEPA Lastschriftmandat
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg