Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, solange Ihr Geburtsname im Führerschein steht. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, solange Ihr Geburtsname im Führerschein steht. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2442

    Fax: 07321 321 552020

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    • alter Führerschein
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist

    Voraussetzungen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Namensänderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Sie müssen die Namensänderung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
    • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): EUR 17,90 - 25,30
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en