Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Hinweise für Zaberfeld
Beschreibung
Hinweise für Zaberfeld
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:30 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Zaberfeld
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Voraussetzungen
Hinweise für Zaberfeld
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zaberfeld
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Rechtsbehelf
Hinweise für Zaberfeld
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Zaberfeld
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
Hinweise für Zaberfeld
keine
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Zaberfeld
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg