Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsbauamt (Ortsbauamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    71132 Aidlingen

    Hausanschrift

    Hauptstr. 6

    71134 Aidlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Di 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Mi 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Do 08:30 - 12:00 sowie nach Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Fr 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aidlingen.de

    Fax: 07034/12555

    Telefon Festnetz: 07034/1250

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en