Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Hinweise für Sigmaringendorf

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sigmaringendorf

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Die Sterbeurkunde enthält

    • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • den letzten Wohnsitz,
    • den Familienstand,
    • die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin beziehungsweise der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin beziehungsweise der andere Lebenspartnervorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
    • den Sterbeort und
    • den Zeitpunkt des Todes.

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

    Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

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    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 03

    72517 Sigmaringendorf

    Hausanschrift

    Hauptstraße 9

    72517 Sigmaringendorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sigmaringendorf

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
    • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
    • Darüber hinaus können erforderlich sein:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses
      • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sigmaringendorf

    • Sie sind 16 Jahre alt.
    • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
      • Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
      • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sigmaringendorf

    Rechtsbehelf

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    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sigmaringendorf

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühren bezahlen können.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Sigmaringendorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Sigmaringendorf

    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je 12,00 €
    • Internationale Sterbeurkunde: je 12,00 €

    Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

    • die Krankenkasse,
    • die gesetzliche Rentenversicherung und
    • das Versorgungs- und Sozialamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sigmaringendorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en