Vereinsregister - Einsicht nehmen
Beschreibung
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.
Online-Dienst
Vereinsregister
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amtsgericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711/921-0
Fax: 0711/921-3300
E-Mail: poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
De-Mail: ag-stuttgart@egvp.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.
Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.
Fristen
keine
Kosten
Digitalisiertes Vereinsregister (Registerportal):
- Online-Einsichtnahme: kostenlos
- Datenabruf je Registerblatt: kostenlos
- Datenabruf von Dokumenten: kostenlos
Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:
- Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
- je Ausdruck: EUR 10,00
- je beglaubigte Kopie: EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg