Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Wangen im Allgäu (Große Kreisstadt Wangen im Allgäu)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 54
88227 Wangen im Allgäu
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Montag und 14:00 - 16:00 Uhr Montag Di 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag Mi 08:00 - 12:30 Mittwoch und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch Do 08:00 - 12:30 Donnerstag und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag Fr 08:00 - 13:00 Uhr Freitag
Kontakt
Telefon Festnetz: 07522/74-0
Fax: 07522/74-111
E-Mail: Stadtverwaltung@Wangen.de
De-Mail: info@wangen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg