Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Nagold (Stadt Nagold)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
72194 Nagold
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 16:45 Uhr Di 08:00 - 16:45 Uhr Mi 08:00 - 16:45 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Nur Bürgeramt)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07452/681-0
Fax: 07452/681-230
E-Mail: info@nagold.de
De-Mail: bussgeldstelle@nagold.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg