Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienst
Hundesteuer - Befreiung beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steuern und Abgaben (Steuern und Abgaben )
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1111
76337 Waldbronn
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 07:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg