Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    ID: L100022_0e1506acc0e8ba66d5d20273a060339a93c6885973dc33bac5f0203fe9658a76

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben (Steuern und Abgaben )

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1111

    76337 Waldbronn

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    76337 Waldbronn

    Lieferanschrift

    Marktplatz 7

    76337 Waldbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 07:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07243609210

    Fax: 07243 609846

    E-Mail: rechnungsamt@waldbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de