Liegenschaftskataster Eintragung

    Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

    Hinweise für Konstanz

    Errichten Sie ein Gebäude, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Errichten Sie ein Gebäude, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

    Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörde aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    • Sie sind Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin oder erbbauberechtigte Person.
    • Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.

    Sie können das Amt für Liegenschaften und Geoinformation schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.

    Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.

    Fristen

    Anzeige nach Errichtung

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.

    Beispiel:

    Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro.

    Dafür müssen Sie bezahlen:

    • für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 390,00 zuzüglich Umsatzsteuer
    • als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 136,50

    Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en