Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Errichten Sie ein Gebäude, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.
Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörde aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (und nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)
Voraussetzungen
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- Sie sind Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin oder erbbauberechtigte Person.
- Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.
Sie können das Amt für Liegenschaften und Geoinformation schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.
Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.
Fristen
Anzeige nach Errichtung
Kosten
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Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.
Beispiel:
Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro.
Dafür müssen Sie bezahlen:
- für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 390,00 zuzüglich Umsatzsteuer
- als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 136,50
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg