Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Beschreibung
Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Rastatt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Leasingbriefauskunft benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Da es sich bei diesem Vorgang um eine reine Dienstleistung handelt, ist die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs nicht gegeben.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beantragt haben, können sie über den oben genannten Link die Leasingbriefauskunft anfordern.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht/nicht mehr vorliegt.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde vorliegt, kann eine Zulassung/Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweis: Oftmals geben die Kredit- oder Leasinggeber eine Frist an, innerhalb welcher die Zulassung/Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen muss. Nach dieser Frist wird der Leasingbrief an den Kredit- oder Leasinggeber zurückgeschickt und muss ggf. von Ihnen neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Auskunft sofort nach Eingabe der notwendigen Daten.
Kosten
Für die Leasingbriefauskunft fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Adressänderung, Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel und ohne Kennzeichenwechsel oder bei einer Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg