Leasingbriefauskunft beantragen
Beschreibung
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Autohaus, einer Bank, einer Leasinggessellschaft oder Ähnliches hinterlegt.
Dieses Dokument wird beispielweise bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen benötigt. Auf Anforderung des Fahrzeughalter kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei dem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden und an die Zulassungbehörde übersandt werden.
Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Online-Dienst
Leasingbriefauskunft
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde Bühl (Zulassungsbehörde Bühl)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
- https://www.landkreis-rastatt.de/uebersicht-formulare
- https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.wk&oeId=L100022.OE.6014598&leistungId=99036049069000&p=082160
- https://lra-rastatt.saas.smartcjm.com/m/Zulassung/extern/calendar/?uid=896cfb20-4af4-49ae-9d94-6408210955b4&wsid=c0f79b1e-6844-4c11-a306-fab4936afde3&lang=de
Zulassungsbehörde Rastatt (Zulassungsbehörde Rastatt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
- https://lra-rastatt.saas.smartcjm.com/m/Zulassung/extern/calendar/?uid=bd225ed7-f5c7-420b-b3df-1e2415fbb4fd&wsid=9d1cccb9-49b7-4c61-bfce-853607ecb145&lang=de
- https://www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/buergerservice/uebersicht-formulare
- https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.wk&oeId=L100022.OE.6014598&leistungId=99036049069000&p=082160
Zulassungsbehörde Gaggenau (Zulassungsbehörde Gaggenau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Termine nach Vereinbarung Fr geschlossen
Kontakt
Internet
- https://www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/buergerservice/uebersicht-formulare
- https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.wk&oeId=L100022.OE.6014598&leistungId=99036049069000&p=082160
- https://lra-rastatt.saas.smartcjm.com/m/Zulassung/extern/calendar/?uid=e25d9a91-ff54-4899-b27c-f9ef4135c595&wsid=4cfae28e-fed2-440a-87e9-d3c9fe4d1d8a&lang=de
erforderliche Unterlagen
Halten Sie bitte für die Auskunft die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Zudem benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes.
Voraussetzungen
Zunächst muss die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden. Erst dann ist es möglich über die Leasingbrief-Auskunft festzustellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
-
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.
Kosten
Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg