Leasingbriefauskunft beantragen
Beschreibung
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Autohaus, einer Bank, einer Leasinggessellschaft oder Ähnliches hinterlegt.
Dieses Dokument wird beispielweise bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen benötigt. Auf Anforderung des Fahrzeughalter kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei dem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden und an die Zulassungbehörde übersandt werden.
Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Abstatt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Halten Sie bitte für die Auskunft die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Zudem benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes.
Voraussetzungen
Zunächst muss die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden. Erst dann ist es möglich über die Leasingbrief-Auskunft festzustellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.
Kosten
Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg