Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter beantragen

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen.

    Online-Dienste

    Kfz Online-Zulassung

    ID: L100022_5475-6021235-1928-6002848-344

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    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    69124 Heidelberg

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    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13860

    Fax: 06221 58-4613860

    E-Mail: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

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    69045 Heidelberg

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    Kleingemünder Str. 18

    69118 Heidelberg

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    Besuchszeit (Am Freitag, 15. November 2024 ist das Bürgeramt Ziegelhausen geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13840

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    E-Mail: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

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    Bergheimer Str. 69

    69115 Heidelberg

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    E-Mail: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)

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    Rahmengasse 21

    69120 Heidelberg

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    Fax: 06221 58-4613830

    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

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    Am Markt 21

    69123 Heidelberg

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    69045 Heidelberg

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    Fax: 06221 58-4613870

    E-Mail: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

    Adresse

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Seckenheimer Gässchen 1

    69126 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

    Fax: 06221 58-4613880

    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Mannheimer Str. 259

    69123 Heidelberg

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    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

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    KFZ-Zulassungsstelle (KFZ-Zulassungsstelle)

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    Hausanschrift

    ADAC-Gebäude - Pleikartsförster Str. 116

    69124 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-43700

    Fax: 06221 58 4643700

    E-Mail: KFZ-Zulassungen@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

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    Marktplatz 10

    69117 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

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    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

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    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

    Adresse

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

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    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13820

    Fax: 06221 58-4613820

    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    • § 29 Internetbasierte Wiederzulassung
    • § 33 Großkundenschnittstelle

    Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Wiederzulassung auf denselben Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Sie oder Ihre Vertretung suchen die Zulassungsbehörde zu den Öffnungszeiten auf.
    • Vor Ort legen Sie die notwendigen Unterlagen vor.
    • Sie können entscheiden, ob Sie das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs weiterverwenden oder ob Sie ein neues Kennzeichen auswählen möchten.
    • Wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde zusätzlich auch das Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt Ihnen diese zusammen mit den neuen Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) aus.
    • Haben Sie im Rahmen der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen gewählt, erstellt die Zulassungsbehörde gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II und händigt Ihnen diese aus.
    • Sie bezahlen auf der Zulassungsbehörde die Gebühren, die für die Wiederzulassung angefallen sind.
    • Die Zulassungsbehörde informiert abschließend automatisch Ihre Versicherung über die Wiederzulassung des Fahrzeugs.

    Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:

    • Sie beantragen die Wiederzulassung online indem Sie den Prozess Schritt für Schritt durchgehen und geben die korrekten Daten ein.
    • Sie weisen Ihre Identität mit einer der folgenden Identifizierungsmethoden nach:
    • Natürliche Personen mit einem Personalausweis (nPA), einer elektronischen Identitäts-Karte (eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät.
    • Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
    • Der Online-Prozess ist mit sofortiger Zahlung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister, an den Sie automatisch weitergeleitet werden, abzuschließen.
    • Die Zulassungsbehörde prüft Ihre Eingaben.
    • Nach erfolgreicher Prüfung teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
    • Die Zulassungsbehörde erstellt die Zulassungsdokumente und sendet Ihnen diese gemeinsam mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) innerhalb von zehn Tagen zu. Nach Erhalt der Unterlagen bringen Sie die Plaketten sofort auf dem Kennzeichenschild mit dem von der Zulassungsbehörde zugeteilten Kennzeichen an.
    • Sofortiges losfahren: Sie können den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen und ausdrucken. Dieser Ausdruck ist im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Sind zusätzlich geprägte Kennzeichenschilder mit dem dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht und wird der ausgedruckte Zulassungsbescheid mitgeführt, kann sofort losgefahren bzw. am Straßenverkehr teilgenommen werden.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter hängt davon ab, ob der Verwaltungsvorgang vor Ort oder online durchgeführt wird. Die Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter werden gegebenenfalls ergänzt durch Kosten für besondere Kennzeichen und Zulassungsdokumente.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es handelt sich nur um eine Wiederzulassung auf denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf einen anderen Halter.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en