Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:
- Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zur vertretungsberechtigten Person
- Angaben zu unselbständigen Zweigniederlassungen
- Angaben zu sachkundigen verantwortlichen Personen, inklusive Datum des Fortbildungslehrgangs
- Angaben zu fachkundigen Personen für die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Angaben zu befähigten Personen zur Bedienung, Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte
- Anzahl weiterer Beschäftigter, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen
- Angaben zu sonstigem Fachpersonal
- Angaben zur sicherheitstechnischen Ausstattung
- Geräte
- Personenschleusen
- Materialschleusen
- Filteranlagen
- Industriestaubsauger
- Hochleistungsvakuumsauggeräte
- Abwassersammelbehälter, Abwasserfilteranlagen
- Unterdrucküberwachungs- und -registriergeräte
- Niederdruckspritzgeräte
- Atemschutz mit/ohne Gebläseunterstützung
- Schutzkleidung
- Einrichtungen zur Gerätereinigung
- Verfestigungsanlagen
- Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
- Kommunikationsgeräte
- Pausen-/Bereitschaftsräume
- Sanitäre Einrichtungen
- Abfallentsorgung
- Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung
Voraussetzungen
Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung im notwendigen Umfang
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
- § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen die Gefährdung durch Asbest
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Fristen
keine
Kosten
2100 € bis 7000 €
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg