Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme

    Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln anzeigen

    Wenn Sie eine Begasungstätigkeit mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasungstätigkeit mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, bedarf gegebenenfalls auch einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus jede Begasung vorab der zuständigen Behörde tätigkeitsbezogen anzeigen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Waldshut (Landratsamt Waldshut)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Kaiserstraße 110

    79761 Waldshut-Tiengen

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 110

    79761 Waldshut-Tiengen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr (17:30 - 18:00 mit Terminvereinbarung) Mi geschlossen Do 08:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7751 86 0

    E-Mail: post@landkreis-waldshut.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige werden die folgenden Informationen benötigt:

    • Datum der Tätigkeiten
    • geplante Arbeitsschritte
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende der Tätigkeiten
    • soweit erforderlich Zeitpunkte der Dichtheitsprüfungen und Freigabe
    • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Einsatzmenge
    • Name/n der verantwortlichen Person/en
    • Kopien der Befähigungsscheine
    • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

    Voraussetzungen

    Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

    • 15d Absatz 3 Besondere Anforderungen bei Begasungen
    • Anhang I, Nummer 4.2.2 Tätigkeitsbezogene Anzeige

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie eine Begasungstätigkeit vorab angezeigt haben, prüft die zuständige Behörde Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Fristen

    Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit.

    Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen, für die der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen ist.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen kann hier beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en