Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Beschreibung
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Kfz-Abmeldung online (iKfz)
Beschreibung
Mit der Online-Außerbetriebsetzung können Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Kfz online erledigen.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kfz-Abmeldung online (iKfz)
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Mit der Online-Außerbetriebsetzung können Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Kfz online erledigen.
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Kfz-Zulassung Terminreservierung
Beschreibung
Über die Online-Terminreservierung kann für die gewünschte Leistung ein Termin im Landratsamt vereinbart werden.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kfz-Zulassung Terminreservierung
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Über die Online-Terminreservierung kann für die gewünschte Leistung ein Termin im Landratsamt vereinbart werden.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle (KFZ-Zulassungsstelle)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Donnerstags, in der Zeit von 13.00 - 17.30 Uhr können unsere Dienstleistungen ohne Termin in Anspruch genommen werden. und 13:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchentellinsfurt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 17 (FZV) Verwertungsnachweis
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Rechtsbehelf
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Fristen
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kirchentellinsfurt
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Kirchentellinsfurt
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kirchentellinsfurt
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg