Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Hinweise für Horb am Neckar
Beschreibung
Hinweise für Horb am Neckar
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungstelle Freudenstadt (Kfz-Zulassungstelle Freudenstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
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Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
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Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 17 (FZV) Verwertungsnachweis
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Horb am Neckar
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Fristen
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Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Horb am Neckar
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Horb am Neckar
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
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Im Landkreis Freudenstadt wird hierzu kein Antrag benötigt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg