Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug Abmeldung

    ID: L100022_6019817-6019859-null-null-9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde Bühl (Zulassungsbehörde Bühl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hasengarten 1

    77815 Bühl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3260

    Fax: 07222 381 3269

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zulassungsbehörde Rastatt (Zulassungsbehörde Rastatt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Wiesen 6

    76437 Rastatt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381-3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zulassungsbehörde Gaggenau (Zulassungsbehörde Gaggenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 71

    76571 Gaggenau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Termine nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381 3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en