Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Kfz-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

    ID: L100022_3761-6019859-1845-6056371-1206

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).

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    Sprache

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    Sprache: de

    Kfz-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeugs

    ID: L100022_3564-6019859-1845-6056371-1206

    Beschreibung

    Hier können Sie ein in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassenes Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).

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    Sprache: de

    Kfz-Ummeldung bei Zuzug in anderen Zulassungsbezirk

    ID: L100022_3745-6019859-1845-6056371-1206

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk zugezogen sind.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Osianderstraße 6

    73230 Kirchheim unter Teck

    Hausanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Besucheranschrift

    Europastraße 40

    72622 Nürtingen

    Besucheranschrift

    Fleischmannstraße 4

    73728 Esslingen am Neckar

    Besucheranschrift

    Gottlieb-Daimler-Straße 2

    70794 Filderstadt-Bernhausen

    Kontakt

    E-Mail: lra@lra-es.de

    Telefon Festnetz: 0711390248330

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en