Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Kanzach (Gemeinde Kanzach)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters kurzfristig entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können jedoch gerne vorher telefonisch vereinbart werden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 17:00 - 19:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültige eID-Karte
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
- Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- § 2 eID-Karte-Behörden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg