Niederschlagswassergebühren Erhebung

    Niederschlagswassergebühr-Berechnung

    Gelangt von bebauten/versiegelten Flächen Ihres Grundstücks Regenwasser in die Kanalisation, müssen Sie eine Niederschlagswassergebühr bzw. ein Niederschlagsabwasserenteld zahlen. Die Kommunen erheben die Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

    Beschreibung

    Gelangt von bebauten/versiegelten Flächen Ihres Grundstücks Regenwasser in die Kanalisation, müssen Sie eine Niederschlagswassergebühr bzw. ein Niederschlagsabwasserenteld zahlen. Die Kommunen erheben die Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Eggingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erhebungsbogen über Niederschlagswasser

    Voraussetzungen

    Sie sind Besitzer:in, Eigentümer:in oder Pächter:in eines Grundstücks, von dessen bebauten/versiegelten Flächen Regenwasser in die Kanalisation gelangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte laden Sie den verlinkten Erhebungsbogen sowie die Ausfüllhilfe von der Gemeinde-Website runter und füllen ihn aus. Anschließend starten Sie den Online-Antrag auf dieser Seite und füllen die benötigten Felder aus. Zudem laden Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen in den Antrag hoch. Schicken Sie den Antrag anschließend ab.

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 827)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de