Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

    • das Einrichten einer Baustelle,
    • die Lagerung von Baumaterialien oder
    • das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Containers.

    Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

    Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnung muss das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

    Beispielsweise:

    • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
    • Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
    • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?

    Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.

    Online-Dienst

    Online-Portal „Baustelle online Friedrichshafen“ – VIA-Bau (Bereich Stadt Friedrichshafen)

    ID: L100022_6020499-6020331-921-6023917-20

    Beschreibung

    Anträge für den Stadtbezirk Friedrichshafen erfolgen über das Baustellenprogramm „Via-Bau“

     

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Abteilung Mobilität und Verkehr (Abteilung Mobilität und Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2128

    E-Mail: verkehrswesen@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßensondernutzung (Straßensondernutzung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
    • Lageplan/ Verkehrszeichenplan
    • RSA-Zertifikat des Verantwortlichen für die Beschilderung
      RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

    Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.

    Anträge für den Stadtbezirk Friedrichshafen erfolgen über das Baustellenprogramm „Via-Bau“.

    Anträge für den Bereich Immenstaad erfolgen über die entsprechend unter „Formulare“ bereitgestellten Anträge.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
    • Lageplan/ Verkehrszeichenplan
    • RSA-Zertifikat des Verantwortlichen für die Beschilderung
    • RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
    • Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friedrichshafen

    je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

    Sie berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en