Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren
Beschreibung
Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Internet und an Bürgerterminals ausweisen, zum Beispiel um Online-Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen, für die Sie andernfalls während der Öffnungszeiten, mit vorheriger Terminvereinbarung, zu den Bürgerämtern gehen müssten.
Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) ausgestattet. Darüber funktioniert die Online-Ausweisfunktion.
Bitte beachten Sie:
Sie können die Online-Ausweisfunktion persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang) sowie im Bürgerbüro Ost aktivieren.
Ansprechpartner
Für Furtwangen im Schwarzwald wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.
Rechtsgrundlage(n)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Im Besonderen §§ 10, 18, 18a, 20 PAuswG
Rechtsbehelf
Keinen
Verfahrensablauf
Was ist nötig, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Selbstgewählte sechsstellige PIN
- Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
- Eine geeignete Software, z.B. die AusweisApp2 des Bundes
Wo und wie kann man die PIN setzen?
Die PIN kann direkt bei der Abholung des neuen Personalausweises oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt im Bürgerbüro gesetzt werden.
Alternativ kann die PIN zudem jederzeit kostenfrei an einem Computer, an bestimmten NFC fähigen Smartphones oder an einem Bürgerterminal selbst gesetzt werden.
Wie kann man erkennen, ob die Online-Ausweisfunktion beim Personalausweis aktiv ist?
Bei jedem neuen Personalausweis, der seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Bei früher ausgestellten Personalausweisen kann die Onlinefunktion beim zuständigen Bürgeramt jederzeit nachträglich durch persönliche Vorsprache aktiviert werden.
Wo und wie kann die PIN geändert werden?
Die PIN kann zu jeder Zeit entweder im Bürgeramt oder von zu Hause mithilfe des Smartphones oder geeignetem Kartenlesegerät selbst geändert werden.
Welche Zeichen dürfen für die PIN verwendet werden?
Damit der Personalausweis einsatzbereit ist, wird die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige selbstgewählte PIN ersetzt. Für die selbstgewählte PIN verwenden Sie eine zufällige Abfolge von sechs Zahlen (nummerische Zeichen von 0-9). Buchstaben oder Sonderzeichen können nicht verwendet werden. Es empfiehlt sich keine zu erratende Zeichenkombination zu verwenden, also weder „123456“, noch Ihr Geburtsdatum oder andere Zahlenabfolgen, die auf dem Ausweis zu lesen sind.
Was ist zu tun, wenn die PIN vergessen wird?
Die PIN kann beim Bürgeramt jederzeit neu gesetzt werden.
Welche Betriebssysteme unterstützen die Online-Ausweisfunktion?
Die Online-Ausweisfunktion ist unabhängig von Betriebssystemen. Sie kann daher grundsätzlich mit jedem Betriebssystem verwendet werden, wenn die Software, die Sie für die Nutzung Ihres Online-Ausweises verwenden, für Ihr Betriebssystem geeignet ist.
Fristen
Die Online-Ausweisfunktion kann zu jeder Zeit während der Gültigkeit des Personalausweises eingeschaltet werden. Auch die PIN kann zu jeder Zeit geändert werden.
Bearbeitungsdauer
Sofort bei der persönlichen Vorsprache mit zuvor vereinbartem Termin.
Kosten
Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
- erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Ändern der fünfstelligen Transport-PIN in eine persönliche sechsstellige PIN
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personalausweise, die vor dem 15. Juli 2017 beantragt sind
- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. wenn man die PIN vergessen hat)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Hinweise (Besonderheiten)
Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihren alten Personalausweis müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises auf dem Bürgeramt abgeben oder entwerten lassen.
Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat / Lebenspartnerschaft beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
Achtung:
Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg