Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht - Befreiung beantragen

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

    Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Owingen (Gemeinde Owingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    88696 Owingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 12:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551/8094-0

    Fax: 07551/8094-29

    E-Mail: info@owingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ü-Punkt und Wahlen (Ü-Punkt und Wahlen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Christophstraße 1

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Nur mit Terminvereinbarung: https://www.ueberlingen.de/termine) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551991188

    E-Mail: buergeramt@ueberlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • Bei einem Antrag durch eine bevollmächtigte oder betreuende Person: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht oder einen Betreuerausweis
    • Ausweis der bevollmächtigten Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Die Gültigkeit Ihres Personalausweises und gegebenenfalls Ihres Reisepasses ist abgelaufen.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
    • für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt oder Sie werden im Falle der Handlungsungsunfähigkeit durch eine bevollmächtigte Person vertreten oder
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag formlos stellen. Auch eine betreuende oder bevollmächtigte Person kann den Antrag für Sie stellen.

    Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
    Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de