Geburtsurkunde Ausstellung

    Urkunde bestellen

    Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

    Beschreibung

    Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

    Grundsätzliches zur Zuständigkeit

    • Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt, die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall ereignet hat.
    • Karlsruhe ist in 5 Standesamtsbezirke aufgeteilt:
      Karlsruhe (Stadt), Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut, Karlsruhe-Grötzingen, Karlsruhe-Wettersbach.

    Nachstehende Urkunden können beantragt werden:

    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Internationale (= mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
    • Bescheinigungen über eine Erklärung zur Namensführung
    • Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern

    Hinweis:
    Seit 01.05.2023 kann eine „Auskunft über die Geburtszeit“ nicht mehr ausgestellt werden.
    Stattdessen bestellen Sie bitte eine Geburtsurkunde. Diese enthält die Angabe über die Geburtszeit.

    Weitere Informationen zu standesamtlichen Urkunden

    Hinweis: Für Neugeborene ist keine Online-Bestellung von Urkunden möglich.
    In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte zuerst an geburten@oa.karlsruhe.de oder die Behördennummer 115. Weitere Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Riedhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Möglicherweise

    • Nachweis des rechtlichen Interesses:
      beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

    Voraussetzungen

    Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

    • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
    • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

    Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

    Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
    Es gelten folgende Fristen:

    • Geburtenregister 110 Jahre
    • Eheregister 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
    • Sterberegister 30 Jahre

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
    Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

    Rechtsgrundlage(n)

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 57 Eheurkunde
    • § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
    • § 59 Geburtsurkunde
    • § 60 Sterbeurkunde
    • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

    • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über einen Online-Dienst erfolgen.

    Urkundenbestellung online

    • Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
    • Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

    Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

    • Zahlen per Giropay – Onlineüberweisung
      Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung.
      Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.
      Derzeit teilnehmenden Banken:
      BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG.
    • Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
      Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
    • Zahlen via PayPal
      Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

    Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.


    Urkundenbestellung per Post

    • Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
    • Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

    Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

    1. Verrechnungsscheck
      Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.

    2. Vorkasse
      Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

      Bankverbindung:
      Sparkasse Karlsruhe
      IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
      BIC: KARSDE66XXX
      Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

      Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

    Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.


    Zu beachten:

    • Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist eine persönliche Urkundenbestellung nicht möglich.
    • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
    • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    • Personenstandsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister: 20,00 Euro
    • Internationale Personenstandsurkunde: 20,00 Euro
    • Bescheinigung Namensänderung: 20,00 Euro
    • Auskunft Geburtszeit: 20,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de