Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern, Beiträge und weitere Abgaben (Steuern, Beiträge und weitere Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Blaustein mit Bürgerservice ohne Termin) Mo 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr ohne Termin Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten Bürgerservice mit Termin) Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg