Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_713c2d53ceec3fa8223426764bee18559157b3cd875879bf5bb62eeb4e4c0004

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gechingen (Gemeinde Gechingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Calwer Str. 14

    75391 Gechingen

    Postfachadresse

    Postfach 11 51

    75390 Gechingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sollte es Ihnen innerhalb dieser Öffnungszeiten trotzdem nicht möglich sein, persönlich auf dem Rathaus vorbeizukommen besteht -wie bisher- die Möglichkeit, einen individuellen Termin mit dem Bürgerbüro zu vereinbaren.) Mo 08:30 - 13:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 00:00 - 00:00 Uhr geschlossen Do 07:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gechingen.de

    Fax: 07056 20144

    Telefon Festnetz: 07056/201-0

    Fax: 07056 20137

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de