Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Untergruppenbach
Beschreibung
Hinweise für Untergruppenbach
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Untergruppenbach (Gemeinde Untergruppenbach)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 48
74199 Untergruppenbach
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Untergruppenbach
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Untergruppenbach
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Untergruppenbach
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Untergruppenbach
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Untergruppenbach
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Untergruppenbach
2,60 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Untergruppenbach
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg