Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neckartenzlingen (Gemeinde Neckartenzlingen)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Planstraße 2

    72654 Neckartenzlingen

    Hausanschrift

    Planstraße 2

    72654 Neckartenzlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07127/1801-0

    Fax: 07127/1801-73

    E-Mail: rathaus@neckartenzlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neckartenzlingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Neckartenzlingen

    .

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Neckartenzlingen

    5.00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neckartenzlingen

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de