Grundstücksteilung

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    Zum 01.03.2015 hat der Gesetz­ge­ber eine Anzei­ge­pflicht für Grund­stücks­tei­lun­gen eingeführt (§ 8 LBO).

    Beschreibung

    Zum 01.03.2015 hat der Gesetz­ge­ber eine Anzei­ge­pflicht für Grund­stücks­tei­lun­gen eingeführt (§ 8 LBO).

    Die Teilung eines Grund­stückes aufgrund einer neu einge­mes­se­nen Grund­stücks­grenze muss dem Bauord­nungs­amt angezeigt werden.

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    Anzeige einer Grundstücksteilung nach § 8 LBO

    ID: L100022_6002103-6002457-1919-6027803-769

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    Sprache: de

    Bauvorhaben - Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    ID: L100022_6001877-6002457-1919-6027803-769

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (Bauordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 14 - 18

    76133 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 6309

    E-Mail: boa@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:

    • Veränderungsnachweis (Nummer, Datum, Ersteller)
    • Notarieller Vertrag (falls vorhanden)
    • Lageplan
    • Flächenberechnung vor/nach der Teilung
    • Abstandsflächenplan

    Voraussetzungen

    Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.

    Soll bei der Teilung von Vorschrif­ten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entspre­chend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.

    Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

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    Sprache: de