Verkehrsüberwachung
Abschleppen von Fahrzeugen
Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.
Abschlepprichtlinien für die Verkehrsüberwachung der Stadt Karlsruhe
Abschlepprichtlinien
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg