Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung
Beschreibung
Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal)
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Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe)
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Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen)
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Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Kfz-Zulassungsstelle Bretten)
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erforderliche Unterlagen
- Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. die technische Änderung
Voraussetzungen
Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.
Rechtsbehelf
Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.
Verfahrensablauf
Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.
Kosten
Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg