Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern Bewilligung

    E-Lastenräder - Förderung beantragen

    Gefördert wird der Kauf oder das Leasing bestimmter Elektrolastenräder und Anhänger.

    Beschreibung

    Gefördert wird der Kauf oder das Leasing bestimmter Elektrolastenräder und Anhänger.

    Sie kaufen oder leasen ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder

    Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der Anschaffungskosten richtet. Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch EUR 2.500

    • Gefördert werden nur die Ausgaben für das Standardmodell.

    Sie bestellen, kaufen oder leasen das Elektrolastenrad oder den Elektrolastenanhänger erst, wenn Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Kauf- oder Leasingvertrag

    Voraussetzungen

    • Sie sind Unternehmen, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit dem Sitz in Baden-Württemberg.
    • Sie nutzen das Elektrolastenrad für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz in Baden-Württemberg.
    • Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

    Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche).

    Keine E-Lastenräder sind zum Beispiel serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen.

    Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Für jedes Fahrzeug müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen.

    Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

    Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid.

    Leasing

    Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie die Hälfte der bewilligten Zuwendung erhalten. Nutzen Sie das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular und schicken Sie es zusammen mit dem Leasingvertrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.

    Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach drei Jahren, müssen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen an die L-Bank schicken. Nutzen Sie dafür das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restliche Förderung ausbezahlt.

    Kauf

    Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie des Kaufvertrages und des Zahlungsnachweises für das geförderte Elektrolastenrad. Hierfür ist das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu verwenden und elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de einzureichen.

    De-Minimis

    Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Fügen Sie jedem Antrag die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung bei.

    Fristen

    31.12.2024

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens zwei Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können maximal eine Förderung für 100 Elektrolastenräder bekommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en