E-Kennzeichen beantragen
Hinweise für Gerstetten
Beschreibung
Hinweise für Gerstetten
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Kfz-Zulassungsbehörde) Mo 07:30 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 11:30 Uhr Mi 07:30 - 11:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr Sa 09:30 - 11:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat) 09:30 - 11:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2416
Fax: 07321 321 552030
erforderliche Unterlagen
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- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Voraussetzungen
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Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
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Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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In der Regel keine
Kosten
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Gebühren nach Verwaltungsaufwand: 31,20 Euro - 39,50 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg