Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden

    Hinweise für Nordheim

    Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordheim

    Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_a3dc0a12aa9be27aa2aadcdfef8246b308dd0edd86dccd3e2914897f54491350

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauhof (Bauhof)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74224 Nordheim

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordheim

    Sie haben eine Ratte gesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordheim

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
    • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
    • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nordheim

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordheim

    Bei Privatgrundstücken

    Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

    Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

    Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

    Bei öffentlichen Flächen

    Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

    Fristen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordheim

    Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de