ICT- Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

    Hinweise für Moos

    Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
    Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

    Beschreibung

    Hinweise für Moos

    Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
    Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

    Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
    Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.

    Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.

    Trainee in diesem Sinne ist, wer

    • über einen Hochschulabschluss verfügt,
    • ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
    • entlohnt wird.

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Stromeyer-Straße 166

    78467 Konstanz (Außenstelle)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-1701

    Fax: 07531 800-1702

    E-Mail: ordnungsamt@LRAKN.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Benediktinerplatz 1

    78467 Konstanz

    Hausanschrift

    Max-Stromeyer-Straße 166

    78467 Konstanz (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-0

    Fax: 07531 800-1385

    E-Mail: info@LRAKN.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moos

    Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moos

    Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

    • in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
    • direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören.
      Der Transfer muss eine Dauer von 90 Tagen überschreiten und maximal drei Jahre andauern.
      Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.

    Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:

    • Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
    • Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
    • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
    • Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Moos

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    • § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
    • § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
    • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Moos

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moos

    Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.

    Fristen

    Hinweise für Moos

    vor Ablauf Ihres Visums

    Kosten

    Hinweise für Moos

    Diese entnehmen Sie bitte unserer Gebührenverordnung bzw. der entsprechenden Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moos

    Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en