Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis

    Hinweise für Friedrichshafen

    Es gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Es gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:

    • Nur für Friedrichshafen gültig
    • Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig

    Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.

    Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Abteilung Mobilität und Verkehr (Abteilung Mobilität und Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2128

    E-Mail: verkehrswesen@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Rechts- und Ordnungsamt (Rechts- und Ordnungsamt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Glärnischstr. 1-3

    88041 Friedrichshafen

    Hausanschrift

    Glärnischstraße 1-3

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins
    • Antrag Handwerkerparkausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mindestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr

    Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de