Handwerkerparkausweis
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Es gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:
- Nur für Friedrichshafen gültig
- Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig
Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.
Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 0
Abteilung Mobilität und Verkehr (Abteilung Mobilität und Verkehr)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 2128
E-Mail: verkehrswesen@friedrichshafen.de
Internet
Rechts- und Ordnungsamt (Rechts- und Ordnungsamt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Antrag Handwerkerparkausweis
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friedrichshafen
keine Angabe
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Friedrichshafen
Mindestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme
Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr
Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg