Grundbucheinsicht Gewährung

    Grundbucheinsichtsstelle

    Das Grundbuchamt in Marxzell wurde 2016 zum Amtsgericht Maulbronn verlagert. Die Gemeinde Marxzell bietet den Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher an.

    Beschreibung

    Das Grundbuchamt in Marxzell wurde 2016 zum Amtsgericht Maulbronn verlagert. Die Gemeinde Marxzell bietet den Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher an.

    Ansprechpartner

    Für Gutenzell-Hürbel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.

    Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 €
    • beglaubigter Grundbuchauszug: 20,00 €
    • bei einer Notarin oder einem Notar: 15,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 843)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de