Wasseranschluss anmelden
Hinweise für Forst
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Beschreibung
Hinweise für Forst
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Forst (Gemeinde Forst)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernzeit (Erreichbarkeit vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt über den Zuständigkeitsbereich, per E-Mail oder telefonisch.) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 15:00 Uhr Mi 09:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 19:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernzeit (Erreichbarkeit vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt über den Zuständigkeitsbereich, per E-Mail oder telefonisch.) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 15:00 Uhr Mi 09:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 19:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Forst
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Voraussetzungen
Hinweise für Forst
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Forst
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Forst
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Forst
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
Hinweise für Forst
keine
Kosten
Hinweise für Forst
Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen. ACHTUNG: Mehrspartenanschlüsse werden beim Wasserzweckverband "Kraichbachgruppe" nicht unterstützt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Forst
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg