Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe entsorgen

    Hinweise für Ahorn

    Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahorn

    Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung.

    Wertstoffe sind:

    • Altpapier
    • Kartonagen
    • Altglas
    • Kunststofffolien
    • Kunststoffverpackungen (Hohlkörper)
    • Mischkunststoffe
    • Alttextilien
    • Altholz
    • Altmetall
    • Altreifen
    • Elektro- und Elektronikgeräte
    • Pflanzliche Garten und Parkabfälle
    • Mineralischer Bauschutt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824005

    Telefon Festnetz: +49 9341 824002

    Fax: +49 9341 825950

    E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahorn

    Wertstoffe müssen getrennt und sauber sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ahorn

    Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahorn

    Folgende Abfälle zur Verwertung dürfen nicht in den Restabfallbehälter bereitgestellt werden, sondern sind im Rahmen der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 KrWG

    1. zu den stationären Sammelstellen (z.B. Recyclinghöfe, Depotcontainerstandorte, Wiederverwertungsstationen) zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen (Bringsystem): z.B. Altglas (Flaschen und Gläser aus Verpackungen), Schrott.

    2. zu den stationären Sammelstellen (Recyclinghöfe) zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen bzw. einzustellen:

      Altpapier, Kartonagen, Altglas, Kunststofffolien, Kunststoffverpackungen (Hohlkörper), Mischkunststoffe, Alttextilien, Altholz, Altmetall, Altreifen, Elektro- und Elektronikschrott, pflanzliche Garten- und Parkabfälle und mineralischer Bauschutt.

      Die jeweiligen Standorte und Annahmezeiten der stationären Sammelstellen werden vom Landkreis bekanntgegeben.

    Garten- und Parkabfälle (z.B. Baum-, Hecken- und Rasenschnitt sowie pflanzliche Friedhofsabfälle) können bei den Kompostplätzen des Landkreises angeliefert werden (Bringsystem).

    Fristen

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich

    Kosten

    Hinweise für Ahorn

    Zahlreiche Stoffe werden bei den Sammelstellen kostenlos angenommen. Die Höhe der für bestimmte Stoffe anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer Abfallwirtschaftssatzung in der Fassung ab 1. Januar 2024.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en