Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Auskunft aus dem Fahreignungsregister online beantragen

    ID: L100022_6010157-544-2062-6017019-223

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinedienst können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) gebührenfrei online beantragen

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

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    Sprache: de

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

    ID: L100022_a83ac35d7e4f2dd0b0fe72b15c05c72a664dd4653a0ce106bc79ea91954a23d9

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    Sprache

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    Sprache: de

    Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

    ID: L100022_6010119-544-null-null-223

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz online beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - Anträge (Führerscheinstelle - Anträge)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Donnerstags, in der Zeit von 13.00 - 17.30 Uhr können unsere Dienstleistungen ohne Termin in Anspruch genommen werden. und 13:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 207 4380

    E-Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
      • Belastbarkeit,
      • Reaktionsfähigkeit,
      • Orientierungsleistung und
      • Konzentrationsfähigkeit.

    Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Voraussetzungen

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Fristen

    Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen

    Kosten

    • für die Verlängerung: EUR 38,00
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en